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Beruf & Handwerk · 5 Minuten

Wie wird man Tätowierer:in in Österreich?

Der Weg in den Tattoo-Beruf ist in Österreich anders aufgebaut als eine klassische Lehre. Praktisches Lernen findet häufig in einem Studio statt. Wer später selbstständig tätowieren oder ein eigenes Studio führen möchte, braucht darüber hinaus die passende Gewerbeberechtigung und muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Der Einstieg in ein Tattoo-Studio

Viele Tätowierende beginnen mit Zeichnen, einem aussagekräftigen Portfolio und der Suche nach einem seriösen Studio, das sie fachlich begleitet. Dort werden nicht nur Linien, Schattierungen und der Umgang mit Maschine und Nadelmodulen gelernt, sondern vor allem Hygiene, Hautbeurteilung, Kundenaufklärung, Dokumentation und verantwortungsvolle Motivplanung.

Wer in einem bestehenden Studio als echte Arbeitnehmerin oder echter Arbeitnehmer tätig ist, meldet nicht allein wegen dieses Dienstverhältnisses ein eigenes Gewerbe an. Die Tätigkeit findet im Betrieb und unter der gewerberechtlichen Verantwortung des dafür berechtigten Unternehmens statt. Das Studio entscheidet, welche Qualifikation und praktische Sicherheit es vor dem Tätowieren an Kundinnen und Kunden verlangt.

Anders ist es bei selbstständiger Mitarbeit auf eigene Rechnung: Dafür genügt es nicht, nur einen Platz im Studio zu mieten. Wer selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht tätowiert, benötigt grundsätzlich eine eigene passende Gewerbeberechtigung.

Kein klassischer Lehrberuf – trotzdem fundierte Ausbildung

Für Tätowieren gibt es in Österreich keinen üblichen Lehrabschluss wie etwa bei einem gesetzlich geregelten Lehrberuf. Das bedeutet aber nicht, dass der Beruf ohne Ausbildung ausgeübt werden sollte. Gute Studioausbildung verbindet praktische Übung mit Anatomie, Dermatologie, Hygiene, Materialkunde, Gestaltung, Kommunikation und rechtlichen Grundlagen.

Für den formalen Zugang zur selbstständigen Tätigkeit sind die für Tätowieren erforderlichen Ausbildungs- und Befähigungsnachweise maßgeblich. Die aktuelle Befähigungsprüfungsordnung gilt ausdrücklich für das reglementierte Gewerbe Kosmetik (Schönheitspflege), eingeschränkt auf Tätowieren.

Was wird bei der Befähigungsprüfung verlangt?

Die seit 1. Jänner 2022 geltende Befähigungsprüfungsordnung für Tätowieren prüft nicht nur das handwerkliche Ergebnis. Laut WKO umfasst der Qualifikationsstandard die Bereiche Kundenberatung und Motivplanung, Ausübung der Tätowiertätigkeit, Hygiene sowie Organisation der betrieblichen Leistung.

Die Prüfung besteht aus fachlich-praktischen und fachlich-mündlichen Teilen sowie der schriftlichen Unternehmerprüfung, sofern diese nicht aufgrund eines anerkannten Nachweises entfällt. Die offizielle Bezeichnung lautet Befähigungsprüfung. Umgangssprachlich wird im Tattoo-Bereich manchmal von der Meisterprüfung gesprochen.

Selbstständig arbeiten oder ein Studio eröffnen

Tätowieren ist in Österreich dem reglementierten Gewerbe Kosmetik (Schönheitspflege) vorbehalten. Für die selbstständige Ausübung wird das Gewerbe entsprechend auf Tätowieren eingeschränkt angemeldet. Allgemein erforderlich sind unter anderem Volljährigkeit, eine passende Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsberechtigung, das Fehlen von Gewerbeausschlussgründen und der fachliche Befähigungsnachweis.

Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise beim Magistrat und führt bei erfüllten Voraussetzungen zur Eintragung in das Gewerbeinformationssystem Austria, kurz GISA. Wer den Befähigungsnachweis nicht selbst erbringt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine gewerberechtliche Geschäftsführung bestellen.

Für ein eigenes Studio reicht die Gewerbeanmeldung allein nicht immer aus. Je nach Räumen und Betrieb kann zusätzlich eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich sein. Außerdem gelten verbindliche Anforderungen an Hygiene, Ausstattung, verwendete Geräte und Farben, Aufklärung und Dokumentation. Beim Tätowieren ist die Einhaltung bestimmter Betriebsstätten- und Materialvorschriften jährlich durch einen Unbedenklichkeitsnachweis einer akkreditierten Stelle gegenüber der Behörde nachzuweisen.

Kurz gesagt

Für den Einstieg sind künstlerische Grundlagen, ein gutes Portfolio, Lernbereitschaft und ein verantwortungsvolles Ausbildungsstudio entscheidend. Kundinnen und Kunden zu tätowieren verlangt zusätzlich sichere praktische Fähigkeiten und konsequente Hygiene.

Für die eigene selbstständige Tätigkeit kommen die formalen Schritte dazu: die speziell für Tätowieren erforderlichen Ausbildungs- und Befähigungsnachweise, die auf Tätowieren eingeschränkte Gewerbeanmeldung, geeignete Betriebsräume und die laufende Einhaltung der österreichischen Ausübungsregeln. Vor einer Gründung sollte man sich bei der Wirtschaftskammer und der zuständigen Gewerbebehörde über die notwendigen Schritte informieren.